WoM-Reallife - Regelwerk

§1 (Allgemeines)

(1) Auf dem MTA-Server dürfen keine externen IP-Adressen und Domains/Links verbreitet werden.

(2) Für Usernamen gilt, dass sie nicht mit Zahlen beginnen oder eckige Klammern beinhalten dürfen. Ausnahme sind Administratoren, vor deren Namen sich das "[WoM]"-Tag befindet.

(3) Anstiftung zu einem Verstoß gegen dieses Regelwerk sowie Versuche, sind ebenfalls untersagt.

(4) Beschwerde gegen andere Nutzer müssen innerhalb von 72h eingereicht werden, da sie sonst die Gültigkeit verlieren. Ausgenommen sind schwere Verstöße.

(5) Auf das reale Leben bezogene Drohungen werden mit einem permanenten Ban bestraft.

(6) Für den Erhalt von Unternehmen und Häusern wird eine Mindestaktivität vorausgesetzt. Sie beträgt bei Häusern und Wohnungen 30 Minuten, bei Unternehmen 1 Stunde im Durchschnitt auf 14 Tage.

(7) Fälle, die dieses Regelwerk nicht regelt oder wenn besondere Umstände eine normale Ausführung des Regelwerkes nicht zulassen, werden gemäß Treu und Glauben der guten Sitten und dem ordentlichen Rechtsgefühl entschieden.

(8) Sollte man sich einen neuen Account registrieren und vorher bereits gebannt wurden sein, so muss man sich nach Registrierung des neuen Accounts unverzüglich bei der Administration melden und dies angeben.

(9) Personen können durch das Warndreieck vom aktiven Spielgeschehen ausgenommen werden. Diese Personen dürfen nicht in das Spielgeschehen eingebunden werden, was explizit bei Systemen wie Gangwar, Businessfight, Deathmatch etc. zu beachten ist.


§2 (Cheating und Modifikationen)

(1) Unter Cheating versteht man die Beeinflussung des Spielverlaufes in einer nicht dem gewöhnlichen Verlauf entsprechenden Weise, unabhängig von den sich ergebenden Vorteilen. Cheating ist verboten.

(2) Das Nutzen jeglicher Anti-AFK-Maßnahmen ist verboten.

(3) Es dürfen nur solche Modifikationen auf eigene Gefahr genutzt werden, die den gewöhnlichen Spielverlauf nicht beeinflussen bzw. keine erheblichen Vorteile gegenüber anderen Nutzer/innen bieten.

(4) Zu Zwecken von Aufnahmen darf ein sogenannter Camhack nach individueller Erlaubnis der Administration verwendet werden.

(5) Es ist verpflichtend, Nutzer/innen, die gegen diesen Paragraphen verstoßen, umgehend bei der Administration zu melden. Eine Verheimlichung wird als Mittäterschaft gewertet.


§3 (Bugs/Bugusing)

(1) Unter Bugusing versteht man das Ausnutzen von Programm-, Script- oder Logikfehlern oder -lücken unabhängig von den sich ergebenden Vorteilen. Bugusing ist verboten.

(2) Es ist verpflichtend, Bugs im Bugtracker zu melden. Handelt es sich um ausnutzbare Bugs, so sind sie nicht im Bugtracker einzutragen, sondern direkt der Administration zu melden.

(3) Das permanente Nutzen von Portfunktionen ist unzulässig.

(4) Das Nutzen der von dem Spiel oder dem Script gegebenen Möglichkeiten für unreale Tätigkeiten, wie das (Ver-)Schieben von Booten auf festem Boden ist untersagt. Besonders bei Distanzwaffen, wie der Sniper Rifle, ist darauf zu achten, dass nicht durch Objekte geschossen wird, da diese auf große Distanz nicht sichtbar sind.


§4 (Offline-Flucht / AFK-Flucht)

(1) Unter Offline-Flucht versteht man das vorsätzliche Beenden der Verbindung zum Server in interaktiven Situationen, die in erster Linie nachteilhaft für andere User sind. Offline-Flucht ist verboten.

(2) Unter AFK-Flucht versteht man das vorsätzliche Aufrufen des Spielmenüs oder das vorsätzliche Wechseln auf den Desktop in interaktiven Situationen, die in erster Linie nachteilhaft für andere User sind. AFK-Flucht ist verboten.

(3) Sollte man einen Spielabbruch (Crash) oder Verbindungsfehler (Timeout) in interaktiven Situationen erhalten, die in erster Linie nachteilhaft für andere User sind, so hat man sich nach erneutem Login unmittelbar bei den/dem betreffenden Spieler/Spielern zu stellen.

(4) Eine interaktive Situation nach Abs. 3 ist beispielsweise eine Verfolgung durch Polizei, eine Geiselnahme oder eine Kampfsituation.


§5 (Kampfsituation)

(1) Eine Kampfsituation beginnt mit dem gerichteten Zielen auf eine Person und endet, wenn alle Feinde getötet wurden oder der Name-Tag seit 5 Minuten nicht mehr angezeigt wird. Ausgenommen ist die Schussbereitschaft der Polizei auf Wanteds.

(2) Das Heilen der Person, Reparieren des Fahrzeuges oder das Anlegen einer Weste sind in einer Kampfsituation verboten. Die Einnahme von Drogen ist gestattet.

(3) Wanteds dürfen Interior nur noch kurzzeitig zum Zweck der Heilung oder des stillen von Bedürfnissen betreten. Die Flucht vor der Polizei in einem Interior ist verboten.

(4) Während einer Kampfsituation darf man keine Interior, die mit einer scripttechnischen Teleportation verbunden sind, betreten. Das einmalige Verlassen ist gestattet.

(5) Das Beginnen einer Kampfsituation in einem Interior ist verboten.

(6) Polizisten dürfen in einem Interior Wanteds angreifen.


§6 (Deathmatch)

(1) Unter Deathmatch (DM) ist das Angreifen, Töten oder Eröffnen einer Kampfsituation zu verstehen.

(2) NoDM-Fraktionsmitglieder (Medizin, Reporter) im Dienst und Neulinge (entspricht Alter: 17) dürfen außerhalb von Admin-Events oder Paintball nicht getötet oder angegriffen werden. Gewalttätige Aktionen dürfen neben den eben genannten Ausnahmen von NoDm-Fraktionsmitgliedern im Dienst oder Neulingen ebenfalls nicht vollzogen werden.

(3) Sinnloses Deathmatch auf Zivilisten ist verboten. Dies gilt auch für Fraktionsmitglieder.

(4) Jede Form von unerlaubtem Deathmatch während administrativen Events und an Eventorten, die angekündigt von der Fraktion: Reporter verwendet werden, ist untersagt.

(5) Deathmatch ist grundsätzlich verboten:

  • an Krankenhäusern
  • vor und in der Stadthalle
  • an Tankstellen
  • vor und im Casino
  • vor der Paintball Arena
  • in Interiors

(6) Das Angreifen von Beamten in einer Gruppe mehr als zwei Mal am Tag ist verboten. Diese Regelung bezieht sich auf eine einzelne Person. So ist es jedem gestattet an einem Gruppenangriff zwei Mal am Tag als einzelne Person teilzunehmen.

(7) Nutzer/innen, die von den Medizin-Mitgliedern zur Zeit bedient werden, dürfen nicht attackiert werden. Diese Regelung wird aufgehoben, wenn dieser User zuerst angreift.

(8) Sollte ein Transportmittel mit verschiedenen Insassen angegriffen werden, so gilt es als Angriff auf den Fahrer.

(9) Wenn sich ein Fraktionsmitglied vom Krankenhaus auf dem direkten Weg zur Base befindet und "KH" schreibt oder die /anim angst Animation ausführt, darf er nicht angegriffen werden. Dies gilt solange, bis sich das Fraktionsmitglied bewaffnet hat. Sollte sich das Fraktionsmitglied jedoch mit einem Fahrzeug vom Krankenhaus wegbewegen, so verfällt der Schutz.

(10) Tazer-Regelungen

  • Für den Tazer gelten die allgemeinen DM-Regelungen. Eine Schussabgabe mit ihm eröffnet keine Kampfsituation.
  • Es ist untersagt, geschockt am Boden liegende Mitspieler anzugreifen.


§7 (Drive-By)

(1) Drive-By ist auf unserem Server nicht erlaubt, darunter versteht man:

  • das Schießen aus einem Fahrzeug als Fahrer
  • das Töten eines Dritten mit den Rotoren eines Flugobjektes
  • das Totparken eines Dritten als Fahrer oder direkter Verursacher
  • das Anrichten eines nicht unerheblichen Schadens durch ein Fahrzeug als Fahrzeugführer
  • das Schießen aus einem Fahrzeug mit Motorschaden
  • das Schießen aus einem Fahrzeug ohne Fahrer
  • das Schießen auf einem Fahrzeug

(2) Mit Jobfahrzeugen dürfen keine anderen Fahrzeuge gerammt werden.


§8 (Fraktionsbestimmungen)

(1) Fraktionsleitungen haben sich an die im internen Leader-Bereich definierten Grundsätze zu halten.

(2) Die Fraktionen werden in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Staatsfraktionen (Polizei)
  • Gangs (Mafia, Triaden)
  • NoDM - Fraktionen (Medizin, Feuerwehr, Reporter)

(3) Jede Kategorie verfügt über fraktionsrelevante Regeln, an denen sich die Nutzer/innen zu halten haben. Diese sind weiter unten aufgeführt.

(4) Mit dem Invite in eine Fraktion akzeptiert man automatisch die fraktionsrelevanten Regeln und die Fraktionsregeln. Weiterhin müssen alle zwischen den Fraktionsleitung als verbindlich erklärten fraktionsübergreifende Regeln (WT-Regelwerk, Bankraub, Businessfight-Regeln, Ehrenkodex etc.) eingehalten werden.

(5) Die Beeinflussung der Gangswars ist nur den beiden teilnehmenden Fraktionen erlaubt. Außenstehende dürfen keinerlei Einfluss ausüben.

(6) Staatsfraktionen und NoDM-Fraktionen dürfen Fraktionsarbeit nur ausführen, wenn sie im Dienst sind. NoDM-Fraktionsmitglieder dürfen durch illegale Tätigkeiten nur offduty Wanteds provozieren.

(7) Lediglich die Gang, die die Bank ausraubt, und die Staatsfraktion dürfen sich an Bankraubsituationen beteiligen.

  • Die Bündnispartner der ausraubenden Gang dürfen zur Unterstützung beim Raub helfen.


§9 (Regelungen für die Staatsfraktionen)

(1) Allgemeines

  • Die Staatsfraktionen dürfen Ahndungen nur nach dem Strafkatalog vergeben
  • Korruption ist für die Staatsfraktionen unzulässig und bedeutet einen permanenten Ausschluss aus den Staatsfraktionen
  • Die Staatsfraktionen dürfen Stell-Anträge ablehnen, wenn sich der Wanted nach dem ersten Stell-Antrag umentschieden hat (Fakestellung) oder insofern sich dieser innerhalb einer von ihm erwiderten Kampfsituation stellt

(2) Funktionen und Gebrauch

  • Die Staatsfraktionen dürfen ihre Befehle lediglich für ihren spezifischen Zweck nutzen
  • Der Schuss auf Personen darf nur dann erfolgen, wenn der betreffende Nutzer Wanteds hat, ein Staatsfraktionsmitglied attackiert oder aber man sich in einer Waffentransportsituation befindet
  • Die Staatsfraktionen dürfen bei der Ausführung ihrer Arbeit nur mit Dienstfahrzeugen unterwegs sein

(3) Sonstige Regelungen

  • Radarfallen für Geschwindigkeiten von "100 km/h" dürfen nur außerhalb von Autobahnen errichtet werden, Radarfallen für "160 km/h" nur auf Autobahnen selbst
  • Radarfallen müssen zu anderen mobilen Radarfallen einen Minimalabstand von der Minimap-Reichweite aufweisen
  • Das permanente oder langfristige Abriegeln der Waschstraßen und Werkstätten mit Blockaden oder Spikes ist untersagt
  • Eingesperrte Personen dürfen keine Wanteds bekommen
  • Die Staatsfraktionen dürfen nur dann im Knast auf Sträflinge schießen, wenn außerhalb der Zelle eine Attacke gestartet oder der Sicherheitsbereich, der durch die inneren Zelltüren innen und durch den Zaun im Außenbereich begrenzt wird, verlassen oder blockiert wird

§10 (Regelungen für die NoDM-Fraktionen)

(1) Die Nutzung von Waffen ist NoDM-Fraktionsmitgliedern ausschließlich offduty gestattet.


§11 (Regelung für die Gangs)

(1) Allgemeines

  • Hanfanbau ist nur auf nicht befestigtem Grund bzw. fruchtbaren Grünflächen oder Ackerflächen erlaubt. Zudem dürfen Hanfpflanzen nicht aufeinander oder ineinander platziert werden
  • Mitglieder, die gerade die Bank ausrauben, dürfen nicht an einem Gangwar teilnehmen
  • Mit der RPG darf ausschließlich auf Vehicles geschossen werden. Mit der Sniper dürfen keine Zivilisten attackiert werden

§12 Sprengmitteleinsatz

(1) Das Nutzen/Auslösen von Sprengmitteln jeder Art ist neben den NoDM-Zonen ebenfalls verboten:

  • bei Admin- und User-Events
  • in Interiors
  • an Krankenhäusern
  • in Werkstätten und Tankstellen

(2) Im Kampf gegen Gangs dürfen nur Schusswaffen genutzt werden.

(3) Das Legen/Zünden von Bomben in Fraktionsbasen ist untersagt.